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reines Ladengeschäft!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Wilhelmfassaden“ für Verbraucher
§ 1 Geltungsbereich, Definitionen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Verwendung auf den Verkauf
beweglicher
Sachen an Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf). Der Vertragsabschluss erfolgt in
deutscher Sprache.
Die Firma Wilhelmfassaden (nachfolgend Verkäufer genannt) hat den Sitz Neuburg
an der Donau.
Die ladungsfähige Anschrift des Verkäufers lautet:
Wilhelmfassaden
Inh. Heinz Wilhelm
Schleifmühlweg 10
86633 Neuburg
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2. Kunde im Sinn dieser AGB ist, wer mit den Verkäufer einen Vertrag schließt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die auf der Webseite des Verkäufers unter „www.brennholz-neuburg.de“ oder in
sonstigen
Werbematerialien oder Kundeninformationen beinhalteten Darstellungen stellen
jeweils ein
Beispiel dar.
2. Ein Vertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Verkäufer erst mit einer
Auftragsbestätigung
seitens des Verkäufers, spätestens jedoch mit Erbringung der Leistung an den
Kunden zustande.
§ 3 Zahlungsbedingungen und Verzug
1. Es gelten die beim jeweiligen Angebot angegebenen Preise, soweit nicht
ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist.
2. Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und ohne Abzüge zu
zahlen.
3. Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht entgegengenommen. Schecks werden nur
zahlungshalber
entgegengenommen.
§ 4 Aufrechnungsrecht
Der Kunde kann gegenüber dem Verkäufer nur mit Forderungen aufrechnen, die
unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Lieferung, Gefahrübergang
1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann als verbindlich anzusehen, wenn
sie ausdrücklich
schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
2. Die Lieferung oder Versand erfolgt auf Kosten des Kunden oder nach
Vereinbarung.
§ 6 Lieferverzögerungen, Unmöglichkeit
Selbstbelieferungsvorbehalt
1. Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten,
soweit er trotz vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages
seinerseits die Ware
nicht erhält; dies gilt nicht, soweit dem Verkäufer diesbezüglich Vorsatz oder
Fahrlässigkeit zur Last
fällt.
Der Verkäufer wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige
Verfügbarkeit des
Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das
Rücktrittsrecht unverzüglich
ausüben. Der Verkäufer wird dem Kunden im Fall des Rücktritts die bereits
geleistete Gegenleistung
unverzüglich erstatten.
2. Soweit ein vom Verkäufer nicht zu vertretendes vorübergehendes
Leistungshindernis vorliegt,
verlängert sich die Lieferfrist für den Verkäufer um einen dem
Leistungshindernis entsprechenden
angemessenen Zeitraum.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ein Widerrufsrecht kann dem Verbraucher nicht gewährt werden, wenn der
Verbraucher bereits im
Geschäft alle nötigen Informationen erhalten hat und sich dort endgültig zum
Vertragsschluss entschließt.
(Urteil vom 06.06.2011 – Az.: 31 C 2577/10)
§ 8 Gewährleistung
1. Mängel bezüglich des Produkts wird der Kunde dem Verkäufer mitteilen.
Die Gewährleistung des Verkäufers richtet sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
2. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Fehler, deren Ursache auf den
Kunden zurückzuführen
ist, insbesondere auf unsachgemäße Lagerung und Behandlung, übermäßige
Beanspruchung,
natürliche Abnutzung, Eingriffe in die Ware durch nicht autorisierte
fachunkundige Personen oder
höhere Gewalt.
§ 9 Haftung
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des
Verkäufers auf den
nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies
gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen
des Verkäufers.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden
aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer
zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem
Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer Arglist vorwerfbar
ist.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des
Verkäufers.
2. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines
Eigentums
unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle
Schäden und Kosten zu
ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch
erforderliche
Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
3. Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner
Zahlungsverpflichtung
trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach
einer vorherigen
angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch
in seinem
Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den
Verkäufer liegt ein
Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer.
In der Pfändung der
Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer
ist nach Rückerhalt der
Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten
des Verkäufers -
abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
§11 Schlussbestimmungen
1. Der Verkäufer wird die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes in ihrer
jeweils geltenden
Fassung einhalten.
2. Es gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
internationalen
Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise
unwirksam sein oder
werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Parteien werden in diesem Fall die Geltung einer angemessenen Bestimmung
vereinbaren, die
wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben, jedoch
zulässig ist.
Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
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