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Allgemeine Geschäftsbedingungen „Wilhelmfassaden“ für Verbraucher
§ 1 Geltungsbereich, Definitionen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Verwendung auf den Verkauf beweglicher
Sachen an Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf). Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.
Die Firma Wilhelmfassaden (nachfolgend Verkäufer genannt) hat den Sitz Neuburg an der Donau.

Die ladungsfähige Anschrift des Verkäufers lautet:

Wilhelmfassaden
Inh. Heinz Wilhelm
Schleifmühlweg 10
86633 Neuburg

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2. Kunde im Sinn dieser AGB ist, wer mit den Verkäufer einen Vertrag schließt.

§ 2 Vertragsschluss
1. Die auf der Webseite des Verkäufers unter „www.brennholz-neuburg.de“ oder in sonstigen
Werbematerialien oder Kundeninformationen beinhalteten Darstellungen stellen jeweils ein
Beispiel dar.
2. Ein Vertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Verkäufer erst mit einer Auftragsbestätigung
seitens des Verkäufers, spätestens jedoch mit Erbringung der Leistung an den Kunden zustande.

§ 3 Zahlungsbedingungen und Verzug
1. Es gelten die beim jeweiligen Angebot angegebenen Preise, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist.
2. Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und ohne Abzüge  zu zahlen.
3. Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht entgegengenommen. Schecks werden nur zahlungshalber
entgegengenommen.

§ 4 Aufrechnungsrecht
Der Kunde kann gegenüber dem Verkäufer nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5 Lieferung, Gefahrübergang
1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann als verbindlich anzusehen, wenn sie ausdrücklich
schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
2. Die Lieferung oder  Versand erfolgt auf Kosten des Kunden oder nach Vereinbarung.

§ 6 Lieferverzögerungen, Unmöglichkeit
Selbstbelieferungsvorbehalt
1. Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
soweit er trotz vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits die Ware
nicht erhält; dies gilt nicht, soweit dem Verkäufer diesbezüglich Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last
fällt.
Der Verkäufer wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des
Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich
ausüben. Der Verkäufer wird dem Kunden im Fall des Rücktritts die bereits geleistete Gegenleistung
unverzüglich erstatten.
2. Soweit ein vom Verkäufer nicht zu vertretendes vorübergehendes Leistungshindernis vorliegt,
verlängert sich die Lieferfrist für den Verkäufer um einen dem Leistungshindernis entsprechenden
angemessenen Zeitraum.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ein Widerrufsrecht kann dem Verbraucher nicht gewährt werden, wenn der Verbraucher bereits im
Geschäft alle nötigen Informationen erhalten hat und sich dort endgültig zum Vertragsschluss entschließt.
(Urteil vom 06.06.2011 – Az.: 31 C 2577/10)

§ 8 Gewährleistung
1. Mängel bezüglich des Produkts wird der Kunde dem Verkäufer mitteilen.
Die Gewährleistung des Verkäufers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Fehler, deren Ursache auf den Kunden zurückzuführen
ist, insbesondere auf unsachgemäße Lagerung und Behandlung, übermäßige Beanspruchung,
natürliche Abnutzung, Eingriffe in die Ware durch nicht autorisierte fachunkundige Personen oder
höhere Gewalt.

§ 9 Haftung
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den
nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies
gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
des Verkäufers.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer Arglist vorwerfbar ist.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
2. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums
unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu
ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche
Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
3. Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung
trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen
angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem
Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein
Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der
Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der
Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers -
abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

§11 Schlussbestimmungen
1. Der Verkäufer wird die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes in ihrer jeweils geltenden
Fassung einhalten.
2. Es gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen
Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Parteien werden in diesem Fall die Geltung einer angemessenen Bestimmung vereinbaren, die
wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben, jedoch zulässig ist.
Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

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